Aktuelles aus dem Jobcenter
Zuschuss für digitale Endgeräte für Distanz-Schulunterricht
02. 02. 2021: Das Jobcenter Börde unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Finanzierung digitaler Endgeräte, wenn z.B. ein Computer für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht ... [mehr]
Neues Merkblatt zu Kosten der Unterkunft und Heizung!
08. 01. 2021: Das Merkblatt zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurde erneut angepasst. Das neue Merkblatt gilt seit dem 01. Januar 2021. Sie finden das Merkblatt auf unserer Formularseite. Bitte ... [mehr]
Jobcenter.digital: Das Online-Angebot für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Börde wurde erweitert!
Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Börde besteht seit letztem Jahr ein umfangreiches Online-Angebot. Dieses wurde zur Unterstützung in der aktuellen Situation um eine wichtige Funktion ... [mehr]
Vereinfachte Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II!
Wir stellen sicher, dass alle hilfebedürftigen Personen, insbesondere Solo-Selbstständige, Arbeitnehmer und Freiberufler einen schnellen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten. Hierfür wurde ein vereinfachter Antrag zur Verfügung gestellt.
Für Solo-Selbstständige wurde zusätzlich die Anlage vorläufige Erklärung zum Einkommen aus Selbstständigkeit bereitgestellt.
Jetzt auch direkt online zum ausfüllen:
Anlage vorläufige Eklärung zum Einkommen aus Selbstständigkeit
Anlage weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
Erklärvideos zum Antrag auf Grundsicherung
Einschränkung des persönlichen Kontaktes!
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich das Jobcenter Börde mit seinen vier Standorten auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Fragen und Anliegen können Sie auch ohne persönlichen Kontakt klären. So leistet das Jobcenter seinen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie und stellt gleichzeitig die Auszahlung von Geldleistungen sicher.
Für Notfallkunden wurde die zusätzliche Servicenummer 03904/633-330* geschaltet. Hier erreichen Sie direkte Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung, dem Kundenservice und der Arbeitsvermittlung.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen Ihre Termine nicht absagen. Sie brauchen also nicht anrufen. Wenn erforderlich, nimmt Ihr Bearbeiter/ Ihre Bearbeiterin telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf.
Anträge können formlos per Mail ( ) oder über www.jobcenter.digital gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
*zum Ortstarif