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Existenzgründung/-förderung

Sind Sie ein Gründertyp?
Dieser Frage sollten Sie als Erstes auf den Grund gehen. Denn selbst wenn die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist nicht jeder der geborene Unternehmer.

Selbständig sein hat viele Vorteile: keinen Chef haben, eigene Entscheidungen treffen, Angestellte führen. Genauso präsent sollten aber auch die Nachteile sein: Hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten sind nur zwei davon.
Letztendlich ist die Entscheidung für oder gegen eine Existenzgründung eine „Typfrage“. Wer feste Arbeitszeiten mag oder von finanziellen Dingen lieber die Finger lässt, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative.

Wer aus dem Bürgergeld - Bezug heraus eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnt, kann seitens des Jobcenters zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit und zur finanziellen Unterstützung in der Startphase ein Einstiegsgeld erhalten gemäß § 16b SGB II.

Voraussetzung hierfür ist, dass die selbständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat und zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Bürgergeld bezogen wird.

Bei Planung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollte ein Konzept zur vorgesehenen Tätigkeit vorgelegt werden. Das Konzept sollte inhaltlich folgende Punkte abdecken:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Was genau haben Sie vor?)

  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Startkapital, notwendige Ausstattung (Geräte, Büroräume, EDV, Werbematerial usw.)

  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Wie kann man mit diesem Konzept eine tragfähige Selbständigkeit erreichen?)

  • falls notwendig, fachliche Befähigungen/Erlaubnisse (Ausbildungen, Zeugnisse, Meisterbrief, Maklerschein o.ä.)

  • eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens von einer fachkundigen Stelle (IHK, ego-Pilot od. Wirtschaftsberater)


Ihr/-e zuständige/-r Arbeitsvermittler/-in oder Fallmanager/-in entscheidet erst nach Vorlage des Konzeptes und vor Beginn der Ausübung der Selbständigkeit, ob das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Entscheidung erfolgt dabei in der Regel auf der Grundlage einer zuvor durchgeführten Grundberatung sowie der eingereichten Unterlagen.

Zum Aufbau einer tragfähigen, selbständigen Existenz bietet Ihnen das ego.-Business - Netzwerk f. Unternehmensgründungen in Sachsen-Anhalt weitere Unterstützungsmöglichkeiten an.

 

 

Der Landkreis Börde bietet im Amt für Wirtschaft ebenfalls Beratungen für Existenzgründer an.

 

Landkreises Börde

Amt für Wirtschaft

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben

 

Existenzgründerqualifizierung

Frau Marion Brandowski

Telefon: 03904/7240-1257

E-Mail:

 

Existenzgründerberatung

Frau Jolina Holze

Telefon: 03904/7240-1309

E-Mail:

 

Weitere Informationsseiten:
  Existenzgründer-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
  KfW Bankengruppe - Fördermöglichkeiten für Existenzgründer
  nexxt-change - Infobörse zur Unternehmensnachfolge

Kontakt

Jobcenter Börde

Geschäftsstellen:
Haldensleben, Oschersleben,
Wanzleben-Börde & Wolmirstedt

 

Telefon: (03904) 633 180
Fax:     (03904) 633 170

 

Kontaktformular

 

 

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