Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Leistungsgewährung

Anträge auf Bürgergeld

Sie erhalten hier Auskünfte über Geldleistungen  nach dem SGB II und erfahren, wie Sie Ansprüche auf gesetzliche Geldleistungen realisieren können. Wir geben Ihnen in weiterführenden Links noch mehr Auskünfte über die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Dabei gehen wir inbesondere auf folgende Fragen ein:

 

Für die vollständige Bearbeitung von Anträgen auf Bürgergeld benötigen wir durchschnittlich 9 Arbeitstage. Bei unvollständig eingereichten Anträgen auf Bürgergeld erhöht sich die Bearbeitungsdauer um ein Vielfaches.


 

Vorwort

Leistungen nach dem SGB II erhalten Kinder und Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben. Allerdings nur soweit, wie jeder seinen Lebensunterhalt nicht selbst durch eigenes Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann und auch keine Hilfe von anderen bekommt oder beanspruchen kann.

Bei allen Leistungen werden eigene Einkünfte und eigenes Vermögen sowie Leistungen anderer mit angerechnet. Das Jobcenter, als Leistungsträger, hat kraft Gesetzes Ersatzansprüche, die es selbst geltend machen kann.

Wer sich Leistungen erschleicht oder Angaben nicht richtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit Strafe oder Bußgeld rechnen.

Kontakt

Jobcenter Börde

Geschäftsstellen:
Haldensleben, Oschersleben,
Wanzleben-Börde & Wolmirstedt

 

Telefon: (03904) 633 180
Fax:     (03904) 633 170

 

Kontaktformular

 

 

Kennen Sie schon unser Onlineportal www.jobcenter.digital?

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 13:00 Uhr
      
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
      
Mittwoch
geschlossen
      
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:30 Uhr
      
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr