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Wer hat Anspruch?

Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II sind:

  • Erwerbsfähigkeit

  • Hilfebedürftigkeit

  • Altersgrenze


Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Mit Vollendung des 15. Lebensjahrs ist man allgemein erwerbsfähig.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere Angehörigen oder Träger anderer Sozialleistungen, erhält.

Die Voraussetzungen können auch vorliegen, wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen oder, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und mit jemand, der erwerbsfähig ist, zusammenleben und zusammen Hilfebedürftigkeit besteht.

In Abhängigkeit von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Partnerschaft, Haushaltsgemeinschaft etc.) werden Sie Leistungen beanspruchen können. Sofern Hilfebedürftigkeit in einer Gemeinschaft vorliegt, spricht man von einer Bedarfsgemeinschaft.
Zu den unterschiedlichen Formen, die das Gesetz aufzeigt, lassen Sie sich bitte beraten.

Wer die Altersgrenze zum Eintritt in das Rentenalter erreicht hat, kann keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten. Über die Altersgrenze informieren wir Sie gern.

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