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Wie Leistungen beantragen?

***Ab sofort ist die Antragstellung auch online über www.jobcenter.digital möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.***

 

Die Leistungen nach dem SGB II beantragen Sie durch das persönliche Erscheinen in Ihrem zuständigen Jobcenter. Nach einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie einen Antrag ausgehändigt, der aus mehreren Seiten besteht und auch verschiedene Anlagen umfasst. 

Bitte beachten Sie, dass ein erstes persönliches Beratungsgespräch beim Jobcenter stattgefunden haben muss, die bloße Übersendung eines ausgefüllten Antrags genügt nicht!

Mit den Antragsunterlagen werden alle erforderlichen persönlichen Daten erhoben, die für die Berechnung der Leistung wichtig sind. Da die Leistungen in Abhängigkeit von erzieltem Einkommen oder anderen staatlichen oder privaten Leistungen berechnet werden, sind dem Antrag die entsprechenden Nachweise beizufügen.

Nach Aushändigung ist der Antrag vollständig auszufüllen und im Jobcenter Börde abzugeben.

 

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können wir Ihnen gern unsere Ausfüllhinweise aushändigen. Auch besteht die Möglichkeit, diese im Internet herunterzuladen und zwar unter folgenden Link:
   Ausfüllhinweise zum Haupt- / Wiederbewilligungs-Antrag Bürgergeld (  pdf, 668,8 KB)

 

Sofern gewünscht, können Sie den Antrag auch persönlich in Ihrem Jobcenter abgeben. Hierfür müssen Sie einen Termin vor Ort in der Geschäftsstelle zur persönlichen Antragsabgabe vereinbaren.

 

Sind alle Antragsunterlagen vollständig beisammen, sichern wir Ihnen eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen zu. Sie erhalten dann einen mehrseitigen Leistungsbescheid.

Kontakt

Jobcenter Börde

Geschäftsstellen:
Haldensleben, Oschersleben,
Wanzleben-Börde & Wolmirstedt

 

Telefon: (03904) 633 180
Fax:     (03904) 633 170

 

Kontaktformular

 

 

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