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Allgemein

 

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu allgemeinen Themen.

Ich bin 19 Jahre alt und möchte bei meinen Eltern ausziehen. Was muss ich beachten?

Es ist erforderlich, vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt mit dem bisherigen und dem neuen Jobcenter wegen der Umzugsgenehmigung aufzunehmen.


Bedarfe der Unterkunft können nur gezahlt werden, wenn:
• ein wichtiger Grund für den Umzug besteht,
• die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind und
• die Umzugsgenehmigung des bisherigen und des neuen Jobcenters vorliegt

Wenn keine Genehmigung erfolgt, dann:
• werden grundsätzlich keine Bedarfe der Unterkunft sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug übernommen,
• wird der Regelbedarf nur in Höhe des Satzes für unter 25jährige, nicht in Höhe des Satzes für Alleinstehende in eigener BG gezahlt.

Ich möchte umziehen, was ist dabei zu beachten?

Bitte nehmen Sie vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt mit dem bisherigen und dem neuen Jobcenter auf.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
• einen Entwurf des Mietvertrags (d.h. er darf noch nicht unterschrieben sein!) oder
• eine Mietbescheinigung, aus der alle Mietbestandteile hervorgehen.

Das bisherige Jobcenter entscheidet über die Gewährung von Umzugskosten (z. B. für einen Transporter). Diese können nur übernommen werden, wenn das bisherige Jobcenter den Umzug genehmigt.


Dazu wird geprüft, ob der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Wird der Umzug genehmigt, bekommen Sie auf Antrag Ihre Umzugskosten erstattet.

Das neue Jobcenter entscheidet über die Gewährung einer Mietkaution.

Diese kann bei vorheriger Zusicherung des neuen Jobcenters als Bedarf anerkannt und als Darlehen erbracht werden.


Beachten Sie bitte, dass bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit Leistungen der Grundsicherung nur nach erneuter Antragstellung beim neuen Jobcenter weiter erbracht werden!

 

Ich bin gerade umgezogen. Bekomme ich meine diversen Kosten erstattet?

Es ist erforderlich, vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt mit dem bisherigen und dem neuen Jobcenter wegen der Umzugsgenehmigung aufzunehmen.


Da Sie bereits ohne Umzugsgenehmigung umgezogen sind, können folgende finanzielle Nachteile eintreten:
• Übernahme nur der bisherigen bzw. angemessenen Kosten der Unterkunft
• Keine Umzugskosten
• Keine Maklerprovision
• Keine Übernahme der Kaution durch das neue Jobcenter

Das neue Jobcenter kann außerdem den Umzug in eine angemessene (günstigere) Wohnung verlangen.


Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem bisherigen und dem neuen Jobcenter in Verbindung, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

Kontakt

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Fax:     (03904) 633 170

 

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