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Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an

04. 12. 2023

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

 

Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2024 folgendermaßen:

 ab 01.01.2024bis 31.12.2023
Volljährige Alleinstehende/ Alleinerziehende563 502
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft506 451
unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern451 € 402
Kinder bzw. Jugendliche von 14-17 Jahre471 420
Kinder von 6-13 Jahre390 348
Kinder unter 6 Jahre357 € 318

 

Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Anzahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.

 

Schneller geht es mit den digitalen Angeboten unserer Onlineplattform www.jobcenter.digital. Wer ein Benutzerkonto hat, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. Darüber hinaus bietet www.jobcenter.digital eine Reihe weiterer Vorteile. Es kann schnell, einfach und datenschutzkonform mit dem Jobcenter kommuniziert werden. Auch können Unterlagen eingereicht, Veränderungen mitgeteilt und auch Anträge gestellt werden.

 

Hintergrundinformationen zur Regelbedarfserhöhung:

Das Bundeskabinett hatte mit der "Rechtsbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage.

Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

 

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