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Jobcenter Börde
Geschäftsstellen:
Haldensleben, Oschersleben,
Wanzleben-Börde & Wolmirstedt
Telefon: (03904) 633 180
Fax: (03904) 633 170
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... und möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen?
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen, die Sie für einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Börde benötigen.
Parallel zur Antragstellung ist es notwendig, dass Sie im Jobcenter vorsprechen. Sie erhalten schriftlich einen Termin zur einer einmaligen Identitätsprüfung durch ein gültiges Ausweisdokument sowie einen ersten Termin beim Ihrem Arbeitsvermittler.
1. Schritt: Anspruch auf Bürgergeld online prüfen
Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnten.
Nutzen Sie hierfür den Bürgergeldrechner:
2. Schritt: Gut vorbereitet in die Antragstellung gehen
Neben den hauptsächlichen Antragsvordrucken sind oftmals weitere Unterlagen einzureichen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, die geforderten Unterlagen und Nachweise bereits im Vorfeld zusammenzusuchen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielen nur um die Unterlagen handelt, die erfahrungsgemäß am häufigsten benötigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Einzelfall noch weitere Nachweise angefordert werden.
Speichern Sie alle benötigten Unterlagen/ Nachweise direkt auf Ihrem Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, etc.), um diese im nächsten Schritt zusammen mit Ihrem Online-Antrag im Jobcenter einzureichen.
3. Schritt: Antrag auf Bürgergeld online stellen
Die Antragstellung auf Bürgergeld erfolgt online unter www.jobcenter.digital oder über die Jobcenter-App.
Hinweise zur Anmeldung/ Registrierung
Sollten Sie nicht über die notwendige Technik verfügen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserem Haus. Unsere Mitarbeiter/-innen unterstützen Sie gern bei den ersten digitalen Schritten. Der Zugang erfolgt aufgrund einer begrenten Anzahl an Digi-Points (Technik mit digitalem Zugang) auschließlich terminiert.
Sobald wir Ihren Antrag auf Bürgergeld überprüft haben, erhalten Sie Ihren Bescheid über www.jobcenter.digital und/ oder in der Jobcenter-App.
Hinweis: Jugendliche im Haushalt der Eltern unter 25 Jahren gehören zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Die Antragstellung erfolgt über ein Elternteil.
4. Beantragung vorrangiger Leistungen
In die Berechnung des Bürgergeldes sind sogenannte vorrangige Leistungen einzubeziehen, die von Ihnen umgehend zu beantragen sind.
Solche vorrangige Leistungen sind, z.B:
- Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
- Kindergeld & Kinderzuschlag (Familienkasse)
- Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
- Renten aller Art (Rententräger)
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
- Elterngeld (Elterngeldstelle)
- Berufsausbildungsbeihilfe- BAB (Agentur für Arbeit)
- Krankengeld (Krankenkasse)
- Wohngeld (Wohngeldstelle) - externer Wohngeldrechner (www.wohngeld.org)
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