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Jobcenter Börde
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Haldensleben, Oschersleben,
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-boerde.de veröffentlichte Webseite.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Websiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Post-Anschrift
Jobcenter Börde
Gerikestr. 3
39340 Haldensleben
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus
Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt,
Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Im Folgenden werden die Hauptbereiche aufgeführt, bei denen derzeit noch Barrieren vorhanden sind und an deren Beseitigung gearbeitet wird:
1. Einige PDF-Dokumente (z.B. ältere Formular- oder Informationsblätter) sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
2. Interaktive Formulare oder Eingabeprozesse auf der Website unterstützen teilweise noch nicht alle Hilfsmittel (z.B. keine ausreichende Tastaturnavigation oder fehlende Fehlervermeidung bei Eingaben)
3. Komplexere Navigationselemente (z.B. Dropdown-Menüs, mobile Navigation) sind noch nicht überall uneingeschränkt mit Assistenztechnologie bedienbar.
4. Inhalte in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache werden derzeit nicht flächendeckend angeboten.
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle
Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen
Diese Erklärung wurde am 23.10.2025 erstellt. Sie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.
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