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Wichtiger Hinweis für die Auszahlung von Bürgergeld per Scheck (ZzV)

Sie erhalten die Auszahlung Ihres Bürgergeldes monatlich per Scheck? Dann beachten Sie diesen Hinweis!

 

Die Postbank stellt zum 01.01.2026 den Vor-Ort-Service ein. Für einzelne Postbankfilialen erfolgte die Systemumstellung bereits zum 01.07.2025. Ab diesem Zeitpunkt wird es u.a. keine Scheckeinlösung zur Bargeldauszahlung mehr geben. 

 

Daher ist für die Auszahlungen Ihrer Leistungen ab 01.10.2025 die Angabe eines Bankkontos notwendig. Eine Barauszahlung im Jobcenter Börde ist nicht möglich.

 

Was müssen Sie tun?

Für eine reibungslose Auszahlung Ihres Bürgergeldes müssen Sie sich ein Basiskonto bei einem Bankinstitut Ihrer Wahl einrichten. Nutzen Sie dazu das Antragsformular der BaFin. Nachfolgend können Sie allgemeine Informationen zur Einrichtung eines Basiskontos sowie den dafür notwendigen Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags downloaden. 

Download Antrag auf Abschluss eines Basiskontos

Download Merkblatt zur Einrichtung eines Basiskontos

 

Reichen Sie bitte auch Ihre Bankverbindung sowie die unterschriebene Belehrung bis zum 25.07.2025 im Jobcenter Börde ein.

Download Belehrung über die Notwendigkeit der Angabe eines Bankkontos

 

Bitte beachten Sie:

Ohne die Einrichtung eines Kontos kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Auszahlung Ihres Bürgergeldes kommen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 03. Juli 2025

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Telefon: (03904) 633 180
Fax:         (03904) 633 170

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