Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Ukraine_Flagge

Informationen zu vielen weiteren Hilfsangeboten in unterschiedlichen Sprachen erhalten Sie auch über die Website germany4ukraine, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und unter diesem Link.

 

Bis zum 31. Mai 2022 erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 

 

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Bürgergeld und werden von dort an vom Jobcenter Börde betreut. 

 

Diese Checkliste hilft Ihnen bei dem Wechsel zum Jobcenter. 

 

Weitere Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie unter den folgenden Links:


Допомога з безробіття II/ соціальна допомогаПояснення простими словами: Важливі умови та базова матеріальна  допомога для осіб, що шукають роботу