Ansprechstelle Reha

Gemäß § 12 SGB IX sind die Rehabilitationsträger, Jobcenter und Integrationsämter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten zu unterstützen.

 

Hierfür benennen die Rehabilitationsträger unter anderem Ansprechstellen, die entsprechende Angebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln. Dies gilt auch für Jobcenter im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3 SGB IX. Dabei können die Jobcenter (JC) die Informationsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitstellen und vermitteln lassen.

 

Die Ansprechstelle Rehabilitation des Jobcenter Börde erreichen Sie unter folgendem Kontaktformular:

 

  Kontaktformular- Ansprechstelle Reha 

 

Das Informationsangebot des Rehabilitationsträgers Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.