Welche Leistungen kann ich erhalten?

Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert. Aber das ist nicht alles. Das Bürgergeld enthält Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.


Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.

Des Weiteren sind einmalige Leistungen für abweichende Bedarfslagen wie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder Erstbezug einer Wohnung möglich.

 

Übersicht zu den Leistungsarten:

1. Bürgergeld- Regelbedarfe (gestaffelt nach Altersgruppen)

2. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

3. Mehrbedarfe

4. Bürgergeld nach §19 Abs.1 Satz 2 SGB II (ehem. Sozialgeld)

5. Kosten der Unterkunft, Heizung und Warmwasser