Zuschuss für digitale Endgeräte für Distanz-Schulunterricht

Das Jobcenter Börde unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Finanzierung digitaler Endgeräte, wenn z.B. ein Computer für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich ist, sofern keine anderen Geräte von Dritten bereitstehen, insbesondere keine Leihgeräte von Schulen oder kein eigenes Gerät zur Verfügung steht.

Die Höhe des Mehrbedarfs sollte einen Gesamtbetrag von 350,00 Euro je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Das gilt für alle Schülerinnen oder Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen. 

 

Der Bedarf ist von den Eltern beim Jobcenter anzuzeigen.

Er ist konkret zu benennen, nachzuweisen und wird nicht automatisch ausgezahlt. Ab einer Ausgabenhöhe von 150,00 Euro ist auch der Kauf der Geräte nachzuweisen.

 

Dieser Zuschuss kann nur Leistungsbeziehern nach dem SGB II gewährt werden. 

Sofern Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen und den Mehrbedarf für digitale Endgeräte beantragen wollen, muss ein reguläres Antragsverfahren für Leistungen nach dem SGB II durchlaufen werden. Hierfür ist das Einreichen aller Antragsunterlagen, Anlagen und Nachweise erforderlich.