Öffentliche Aushänge jetzt im Internet!

14. 05. 2020

Kann Schriftverkehr (bspw. Bescheide, Einladungen und ähnliches) des Jobcenter Börde nicht an Kunden/innen zugestellt werden, weil z. B. kein fester Wohnsitz besteht, so ist gemäß §10 Verwaltungs-Zustellungsgesetz (VwZG)  eine allgemeine Benachrichtigung darüber öffentlich auszuhängen.

 

Diese Vorgehensweise bezeichnet man auch als "Öffentliche Zustellung".

 

Da die Geschäftsstellen für den Kundenverkehr aktuell geschlossen sind, werden die Aushänge hier auf der Webseite hochgeladen und nach verstreichen der Aushangfrist wieder gelöscht. Dies erfolgt auf Grundlage von §27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg).

 

Näheres dazu finden Sie unter dem Reiter "Jobcenter"-> "Öffentlicher Aushang (Zustellung)".